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Amtstafel

Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Laab im Walde hat in seiner Sitzung am 13.12.2002 gem. § 38 NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200 i.d.g.F., den Einheitssatz für die Errechnung der Aufschließungsabgabe mit € 500,- neu festgesetzt.

Diese Verordnung wird in der Zeit vom 16. bis 31.12.2002 kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist nächstfolgenden Monatsersten, das ist der 1. Jänner 2003 rechtswirksam.

vor 7 Jahren Verordnung

Aufschließungsabgabe (2017)

Datum: Donnerstag, 16. März 2017
Betreffend: Aufschließungsabgabe
Eine Übersicht über die Höhe der Aufschließungsabgabe

Anhänge