Aus dem Gemeinderat

Wir bieten dir hier eine Übersicht über die Beschlüsse des Gemeinderates.
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Gemeinderatssitzungen

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde Laab im Walde und besteht aus 19 Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Geschehen einer Gemeinde wird in Gemeinderatssitzungen bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger kann zuhören, hat aber kein Mitsprache- oder Stimmrecht. Oft gibt es einen nicht öffentlichen Teil, in dem personenbezogene Angelegenheiten verschiedener Art abgehandelt werden und über die die Mandatare Schweigepflicht haben. Im Rahmen der Finanzhoheit wird auch das Budget der Gemeinde vom Gemeinderat beschlossen.

Die Gemeinderratssitzung

Gemeinderassitzungen werden überlicherweise durch den Bürgermeister einberufen. Dieser Legt eine Tagesordnung mit Tageordnungspunkten fest. In der öffentlichen Sitzung werden die einzelnen Tagesordnungspunkte (= Berichte und Anträge) beraten und es wird darüber abgestimmt. Jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat ist frei in seiner Entscheidung. 

Öffentliche Sitzung

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, sie sind also für interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer zugänglich. Nur aus Gründen des Datenschutzes, der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. 

Nichtöffentliche Sitzung

Tagesordnungspunkte, bei denen über individuelle hoheitliche Verwaltungsakte (= Bescheide), Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und Personalangelegenheiten entschieden wird, sind immer nichtöffentlich. Außerdem werden aus Datenschutzgründen, zur Wahrung des Steuergeheimnisses oder der Amtsverschwiegenheit Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

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