Gemeinderatssitzungen
Der Gemeinderat
Das oberste Organ der Gemeinde Laab im Wald, der Gemeinderat, setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Seine Wahl erfolgt über einen Zeitraum von fünf Jahren. In Gemeinderatssitzungen wird das Geschehen der Gemeinde entschieden, wobei der Großteil öffentliche ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann zuhören, hat jedoch kein Mitsprache- oder Stimmrecht.
Häufig existiert ein nicht öffentlicher Teil, in dem personenbezogenen Angelegenheiten unterschiedlicher Art behandelt werden und über die die Mandatsträger zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Auch das Budget der Gemeinde wird im Rahmen der Finanzhoheit vom Gemeinderat beschlossen.
Die Gemeinderatssitzung
In der Regel beruft der Bürgermeister die Sitzungen des Gemeinderats ein. Er bestimmt eine Tagesordnung mit Tages-ordnungspunkten. Berichte und Anträge, die einzelnen Tagesordnungspunkte, werden in der öffentlichen Sitzung beraten und es erfolgt eine Abstimmungen über sie. Jede/r Gemeinderätin/Gemeinderat kann frei entscheiden.
Vor der Aufnahme in die Tagesordnung des Gemeinderates müssen alle Tagesordnungspunkte im Gemeindevorstand behandelt werden. Wenn dies nicht möglich und ein Antrag unaufschiebbar ist, kann am Tag der Sitzung vor Sitzungsbeginn ein Dringlichkeitsantrag eingebracht werden. Wurde der Antrag fristgerecht eingereicht, entscheidet der Gemeinderat über die Dringlichkeit und die Rangfolge auf der Tagesordnung.
Öffentliche Sitzung
Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich, was bedeutet, dass interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer willkommen sind. Nur aus datenschutzrechtlichen, amtsverschwiegenheits- oder steuergeheimnisbezogenen Gründen ist es erlaubt, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Tagesordnungspunkte, bei denen Entscheidungen über individuelle hoheitliche Verwaltungsakte (= Bescheide), Beschwerden an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie Personalangelegenheiten getroffen werden, sind stets nichtöffentlich. Des Weiteren werden Beschlüsse aus Gründen des Datenschutzes, zur Wahrung des Steuergeheimnisses oder der Amtsverschwiegenheit in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.