Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2017
Tagesordnungspunkte TOPs
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TOP 0
BeschlussfähigkeitDer Gemeinderat ist beschlussfähig. GR Waltraud Sanjath entschuldigt.
AbstimmungBeschlussfähigkeit gegeben
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TOP 1
Sitzungsprotokoll vom 12. 12. 2016Sitzungsprotokoll
AbstimmungEinstimmig angenommen
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TOP 2
Bericht des Prüfungsausschusses und Stellungnahme des BürgermeistersAm 22. 02. 2017 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Die Gebarung wurde geprüft und für in Ord-nung befunden. Es entfällt somit die Stellungnahme des Bürgermeisters.
AbstimmungEinstimmig angenommen
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TOP 3
RechnungsabschlussBürgermeister Dr. Peter Klar präsentierte die Zahlen des Rechnungsabschlusses 2016. Der Überschuss im ordentlichen Haushalt betrug €125.664 und im außerordentlichen € 96.264. Es wurde im Jahr 2016 ein vom Land NÖ gefördertes Darlehen (Zinssatz 0%) in Höhe von 340.000 Euro für einen Grundstücksankauf im Zentrum aufgenom-men. Derzeit betragen die Gesamtschulden € 768.500. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen betragen etwa € 58.774. Insgesamt wurden 2016 etwa € 246.800 (Rücklagenbildung, Überschuss Haushalt) erwirtschaftet.
AbstimmungDer Gemeinderat beschloss den Rechnungsabschluss 2016.
MFL, SPÖ angenommen, ÖVP dagegen
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TOP 4
Anpassung des Einheitssatzes für Aufschließungs- und ErgänzungsabgabeDie Gemeinde Laab im Walde wurde bei der letzten Prüfung des Landes NÖ aufgefordert ihren Einheitssatz von derzeit € 500,00 anzupassen. Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteigs, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteigspro Laufmeter.Dabei sind für die Fahrbahn eine mittelschwere Befestigung einschließlich Unterbau und für die Fahrbahn und den Gehsteig eine dauernd staubfreie Ausführung vorzusehen. Der Gemeinderat beschließt den Einheitssatz auf € 600,00 anzuheben.Der Einheitssatz kommt nur bei Grundstücksteilungen oder bei Grundstücksaufschließungen zum Tragen.
AbstimmungEinstimmig angenommen
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TOP 5
Neue FriedhofsgebührenordnungEs wurde im Dezember 2017 eine neue Friedhofsordnung beschlossen. Diese bietet die Möglichkeit der Baumbestattung und der Bestattung in einer Urnenstele. Diese neuen Beisetzungsarten müssen in die Gebührenordnung aufgenommen werden. Der Gemeinderat beschließt die entsprechende Verordnung.
Grabstellengebühren
Für Naturbestattungsstätte (Baum) (10 Jahre Laufzeit) für Ökournen: € 420
Für Urnenstelen (20 Jahre Laufzeit) bis zu 7 Ökournen oder 3 Urnen: € 3.200
Verlängerungsgebühr
Für Naturbestattungstätte nach Ablauf von 10 Jahren Laufzeit: keine
Für Urnenstelen Verlängerung auf weitere 10 Jahre Laufzeit: € 420
Beerdigungsgebühr (für die Bestattung)
Bei Naturbestattungsstätte € 390
Bei Urnenstelen € 150
AbstimmungEinstimmig angenommen