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Gemeinderatssitzungen

Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2017

Beschluss der neuen Friedhofsordnung erlaubt nun Natur- und Urnenstelenbestattung. Neuregelung der Aufschlussgebühren. Satter Überschuss im ordentlichen Haushalt (€125.664) und im außerordentlichen Haushalt (€ 96.264).
Datum:
Uhrzeit:
Ort: Fahnensaal, Gemeindeamt Laab im Walde, Schulgasse 2

Tagesordnungspunkte TOPs

  • TOP 1
    Beschlussfähigkeit

    Der Gemeinderat ist beschlussfähig. GR Waltraud Sanjath entschuldigt.


    Abstimmung

    Beschlussfähigkeit gegeben

  • TOP 2
    Sitzungsprotokoll vom 12. 12. 2016

    Sitzungsprotokoll


    Abstimmung

    Einstimmig angenommen

  • TOP 3
    Bericht des Prüfungsausschusses und Stellungnahme des Bürgermeisters

    Am 22. 02. 2017 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Die Gebarung wurde geprüft und für in Ord-nung befunden. Es entfällt somit die Stellungnahme des Bürgermeisters.


    Abstimmung

    Einstimmig angenommen

  • TOP 4
    Rechnungsabschluss

    Bürgermeister Dr. Peter Klar präsentierte die Zahlen des Rechnungsabschlusses 2016. Der Überschuss im ordentlichen Haushalt betrug €125.664 und im außerordentlichen € 96.264. Es wurde im Jahr 2016 ein vom Land NÖ gefördertes Darlehen (Zinssatz 0%) in Höhe von 340.000 Euro für einen Grundstücksankauf im Zentrum aufgenom-men. Derzeit betragen die Gesamtschulden € 768.500. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen betragen etwa € 58.774. Insgesamt wurden 2016 etwa € 246.800 (Rücklagenbildung, Überschuss Haushalt) erwirtschaftet.



    Abstimmung

    Der Gemeinderat beschloss den Rechnungsabschluss 2016.
    MFL, SPÖ angenommen, ÖVP dagegen

  • TOP 5
    Anpassung des Einheitssatzes für Aufschließungs- und Ergänzungsabgabe

    Die Gemeinde Laab im Walde wurde bei der letzten Prüfung des Landes NÖ aufgefordert ihren Einheitssatz von derzeit € 500,00 anzupassen. Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteigs, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteigspro Laufmeter.Dabei sind für die Fahrbahn eine mittelschwere Befestigung einschließlich Unterbau und für die Fahrbahn und den Gehsteig eine dauernd staubfreie Ausführung vorzusehen. Der Gemeinderat beschließt den Einheitssatz auf € 600,00 anzuheben.Der Einheitssatz kommt nur bei Grundstücksteilungen oder bei Grundstücksaufschließungen zum Tragen.


    Abstimmung

    Einstimmig angenommen

  • TOP 6
    Neue Friedhofsgebührenordnung

    Es wurde im Dezember 2017 eine neue Friedhofsordnung beschlossen. Diese bietet die Möglichkeit der Baumbestattung und der Bestattung in einer Urnenstele. Diese neuen Beisetzungsarten müssen in die Gebührenordnung aufgenommen werden. Der Gemeinderat beschließt die entsprechende Verordnung.

    Grabstellengebühren

    Für Naturbestattungsstätte (Baum) (10 Jahre Laufzeit) für Ökournen: € 420

    Für Urnenstelen (20 Jahre Laufzeit) bis zu 7 Ökournen oder 3 Urnen: € 3.200

    Verlängerungsgebühr
    • Für Naturbestattungstätte nach Ablauf von 10 Jahren Laufzeit: keine
    • Für Urnenstelen Verlängerung auf weitere 10 Jahre Laufzeit: € 420
    Beerdigungsgebühr (für die Bestattung)

    Bei Naturbestattungsstätte € 390

    Bei Urnenstelen € 150


    Abstimmung

    Einstimmig angenommen