Kooperation mit Wienerwaldtourismus

Verbesserung für Wanderer und Mountainbiker.
Superschnelles Glasfaser-Internet in Laab: Echtes FTTH direkt zu dir nach Hause! Alles zum Glasfaser-Ausbau ›
Gemeinderatssitzungen

Gemeinderatssitzung vom 17. September 2018

Neuer Rettungsdienstvertrag mit dem Roten Kreuz. Beschluss der Subventionen des Musikvereins. Mountainbikestrecke und Wanderwege über den Wienerwaldtourismus. Tarifanpassung VOR Unterstützung der Gemeinde. Änderung Flächenwidmungsplan (Golfplatz, Reitsportzentrum, Wertstoffsammelzentrum).
Datum:
Uhrzeit:
Ort: Fahnensaal, Gemeindeamt Laab im Walde, Schulgasse 2

Tagesordnungspunkte TOPs

  • TOP 1
    Feststellung der Beschlussfähigkeit

    Der Bürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung um 20:00 und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates. Er stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ordnungsgemäß und fristgerecht schriftlich per E-Mail am 11.09.2018 zur Sitzung eingeladen wurden.

  • TOP 2
    Genehmigung der Sitzungsprotokolle (öffentlich und nicht öffentlich) vom 18.06.2018

    Sachverhalt: Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen eingebracht.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das vorliegende Protokoll der öffentlichen Sitzungen, vom 18.06.2018 genehmigen.

    Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt antragsgemäß das vorliegende Protokolle der öffentlichen Sitzungen, vom 18.06.2018.


    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 3
    Subventionsansuchen des Musikvereins Laab im Walde Nachwuchsförderung für 2018

    Sachverhalt: Die Obfrau des Musikvereins Laab im Walde bringt ein Sondersubventionsansuchen des Musikvereins (€ 1.500,00), betreffend die Nachwuchsförderung für 2018, ein. Das Subventionsansuchen wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auszahlung der Sondersubvention für den Musikverein Laab im Walde, betreffend Nachwuchsförderung 2018, in der Höhe von € 1.500,00 beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die Auszahlung der Sondersubvention für den Musikverein, betreffend Nachwuchsförderung 2018, in der Höhe von € 1.500,00


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 4
    Subventionsansuchen des Musikvereines Laab im Walde für 2018

    Sachverhalt: Die Obfrau des Musikvereins Laab im Walde bringt ein Subventionsansuchen desMusikvereins (€ 3.500,00) für 2018 ein. Das Subventionsansuchen wurden demGemeinderat zur Kenntnis gebracht.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auszahlung der Subvention 2018 für den Musikverein Laab im Walde in der Höhe von € 3.500,00 beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die Auszahlung der Subvention 2018 für den Musikverein Laab im Walde in der Höhe von € 3.500,00.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 5
    Vertrag mit dem Roten Kreuz über die Besorgung des regionalen Rettungs-und Krankentransportdienstes

    Sachverhalt: Der Gemeinde Laab im Walde wurde ein Vertrag des Roten Kreuzes übermittelt, welcher die Besorgung des regionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes regelt. Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist auch die Erhöhung des Rettungsdienstbeitrages auf € 8,00/Einwohner.

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In den ersten fünf Jahren besteht keine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr, ab Kündigungsdatum, gekündigt werden. Diese Erhöhung löste eine Diskussion zwischen den Bürgermeistern und dem Roten Kreuz aus. Der vorliegende Vertrag wurde sowohl vom GVV der ÖVP und SPÖ genehmigt und es wird den Gemeinden nahegelegt, diesen im Gemeinderat zu beschließen. 

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Vertrag mit dem Roten Kreuz über die Besorgung des regionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß den vorliegenden Vertrag mit dem Roten Kreuz über die Besorgung des regionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 6
    Vereinbarung mit der Wienerwald Tourismus GmbH (Mountainbike-Strecken)

    Sachverhalt: Kaum eine Sportart hat in den letzten Jahren einen derartigen Aufschwung erlebt wie das Mountainbiken. Aus dem „Radfahren im Wald“ hat sich, nicht zuletzt durch die Spezialisierung der Räder, ein breites Spektrum an unterschiedlichen Interessen entwickelt. Zahlreiche Tourismusregionen nutzen die Popularität des Mountainbikens, um zusätzliche Gäste anzusprechen. Im Wienerwald ist Mountainbiken ein beliebtes Freizeit-, Naherholungs-und Sportangebot quer durch alle Bevölkerungsschichten. Außerdem gibt es im Wienerwald seit dem Jahr 1999 ein offizielles Mountainbike-Streckennetz mit mehr als 1000 km Länge. Beim bisherigen MTB-Modell werden die Ausgaben für das Streckennetz (Laufmetersätze € 0,20 –0,50 netto), für die Versicherung und für die Betreuung und Wartung der Strecken durch Pauschalbeiträge gedeckt, die im Zuge eines jährlichen Beitrags über die Wienerwald Tourismus GmbH von den NÖ Wienerwaldgemeinden eingehoben werden. Zuletzt beteiligten sich 30 Gemeinden an der Finanzierung, das Streckennetz selbst erstreckt sich über rund 50 Gemeinden. Die Stadt Wien beteiligt sich ebenfalls finanziell und streckenmäßig am MTB Streckennetz Wienerwald. Grundlage dafür sind entsprechende Zustimmungserklärungen der beteiligten Bezirke sowie ein Benützungsübereinkommen mit der MA 49. Vertragspartner seitens Wien ist die MA 28. Die (NÖ) Wienerwald Tourismus GmbH., als Vertragspartner und Vermittler zwischen Gemeinden und Grundeigentümern, war für das Management verantwortlich. Das nicht mehr zeitgemäße Angebot, die zunehmende Anzahl von Freizeitnutzerinnen und -nutzern im Wienerwald führen zu vermehrten Nutzungskonflikten und illegalen Nutzungen. Die bestehenden Verträge mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern in Niederösterreich endeten 2017 und wurden provisorisch für ein Jahr verlängert. Im Auftrag des Vereins Niederösterreich-Wien, wurde ein Grobkonzept Mountainbike Wienerwald 2017+ für die zukünftige Entwicklung des Mountainbike Angebots im Wienerwald erarbeitet, welches neben Qualitätskriterien für das Streckennetz auch organisatorische und finanzielle Aspekte berücksichtigt. Umfangreiche Informationen zu der Initiative findest du unter https://www.bpww.at/de/aktivitaeten/entwicklungskonzept.

    Kriterien für das zukünftige Mountainbike-Angebot im Wienerwald: Aufbauend auf einem umfassenden Meinungsbildungsprozess mit Vertretungen von Gemeinden und Grundeigentümerinnen und -eigentümern, Stadt Wien und Land Niederösterreich wurden folgende Punkte vereinbart: ➢Das Grobkonzept Mountainbike Wienerwald 2017+ (iNuf im Auftrag Verein Niederösterreich-Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, 2018) und der Leitfaden Mountainbike Niederösterreich (Niederösterreich Werbung, 2018) bilden die fachliche Grundlage. Das künftige MTB-Angebot soll qualitativ hochwertig und breit aufgestellt sein, um den Ansprüchen von Naherholungssuchenden, Freizeitsportlern und anspruchsvollen Mountainbikern aller Altersstufen gerecht zu werden. ➢Neben einem Basisangebot im gesamten Wienerwald werden kurz-bis mittelfristig Schwerpunktregionen (Trail Areas, Trail Centers) entwickelt, um Nutzungen an geeigneten Standorten zu konzentrieren und zusätzliche Ansprüche im Wienerwald abdecken zu können. ➢Ziel ist es, eine attraktive regionale Naherholungsinfrastruktur zu schaffen, Nutzungskonflikte zu minimieren und die Wertschöpfung zu erhöhen. Die Gemeinden im Wienerwald sowie die Länder Wien und Niederösterreich profitieren durch die Schaffung einer regionalen Infrastruktur an geeigneten Standorten und erhöhen somit auch die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger durch ein verbessertes Angebot. ➢Die Verhandlung des Wegenetzes und in weiterer Folge die Rolle als Vertragspartner übernimmt bei gesicherter Finanzierung weiterhin die Wienerwald Tourismus GmbH. Zusätzlich wird es ein operatives Management geben, welches von Wienerwald Tourismus GmbH beauftragt wird. Zu den Kernaufgaben des operativen Managements gehören die Wartung, Instandsetzung der Strecken, Beschilderung, Kommunikation, Bewusstseinsbildung. Der Wienerwald Tourismus beschränkt sich im Tagesgeschäft va. auf seine Kernaufgaben, konkret die touristische Vermarktung und Gestaltung entsprechender Angebote. Die Länder Wien und Niederösterreich unterstützen die Initiative in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich. Des Weiteren kann auf die Unterstützung landesnaher Organisationen (zB. Stadt Umland Management Wien/Niederösterreich, LEADER Management, NÖ. Regional.GmbH.) zurückgegriffen werden. Die inhaltliche und organisatorische Mitarbeit der Gemeinden ist sowohl bei der Gestaltung des Wegenetzes als auch im laufenden Betrieb wichtig (zB. Nennung von Ansprechpersonen, Weiterleitung von Beschwerden, Nutzungskonflikten und Verbesserungsmöglichkeiten). Aufbauend auf diesen Kriterien wird das vorhandene Angebot im Wienerwald um Mountainbike Regionen erweitert. Neben der bereits bestehenden Pilotregion Wienerwald Nord (Klosterneuburg –Mauerbach) sollen im Raum Eichgraben, rund um den Anninger und im Triestingtal zusätzliche Schwerpunktregionen entwickelt werden, um dort Nutzungen zu kanalisieren und andere Bereiche zu entlasten. Unter Federführung der Wienerwald Tourismus GmbH laufen aktuell Gespräche mit den Gemeinden zur entsprechenden Weiterentwicklung des Angebots. Finanzierung: Zur Aufteilung der Kosten unter den NÖ. Gemeinden wurde ein Finanzierungsschlüssel ausgearbeitet, welcher im Abstimmungstreffen für alle „Wienerwald Gemeinden“ (12.6.2018, 19.7.2018 in Heiligenkreuz) Zustimmung bei den teilnehmenden Gemeinden-Vertreterinnen und -vertretern fand. Das Land Niederösterreich unterstützt das Projekt durch Basisleistungen, wie eine eigene Mountainbike Koordinatorin, die Wegehalterhaftpflichtversicherung, einen einheitlichen Mustervertrag und die Förderung der Beschilderung. Es wird eine Beteiligung der Stadt Wien in Höhe von 50.000€ angestrebt (bislang 22.000 €). Die Kosten setzen sich aus einem Sockelbetrag für alle Gemeinde in Höhe von € 1.500,00, einem EW-Beitrag in Höhe von € 0,20/Einwohner und einem Streckenbeitrag in Höhe von € 20,00/Streckenkilometerauf Gemeindegebiet zusammen. Der endgültige Betrag kann daher erst nach Vorliegen eines ausverhandelten Streckennetzes angegeben werden.

    Diskussionsteilnehmer: GRin Sanjath, GRin Mag.a Niese, gfGRin Dr.in Niederdorfer, gfGRin Woltran, GR Schürz, Vzbgm. Aschauer, Bgm. Dr. Klar, GR Aschauer

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vorliegende Vereinbarung mit der Wienerwald Tourismus GmbH inklusive der Kosten beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die vorliegende Vereinbarung mit der Wienerwald Tourismus GmbH inklusive der Kosten




    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 7
    Tarifanpassung der Ticketpreise durch die Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH

    Sachverhalt: Mit November 2018 werden die Ticketpreise für Einzelfahrscheine seitens der Verkehrsbund Ost-Region GmbH erhöht. An die Gemeinde wurde folgende Anfrage per Mail gesendet. Soll der derzeitige Ortstarif von € 1,50 beibehalten werden und die Gemeinde übernimmt die Kosten auf den neuen Ticketpreis (€ 1,80) oder soll der Ortstarif erhöht werden und wenn ja, wieviel? Dem Gemeinderat wurden die Kosten/Gutschriften der letzten Jahre zur Kenntnis gebracht. Daraus ist ersichtlich, dass die Gemeinde ab 2017 nur Gutschriften erhalten hat.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Beibehaltung des Ortstarifs von € 1,50 sowie die Übernahme der Differenz zum Vollpreis durch die Gemeinde beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die Beibehaltung des Ortstarifs von € 1,50 sowie die Übernahme der Differenz zum Vollpreis durch die Gemeinde.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 8
    Änderungen im Flächenwidmungs-und Bebauungsplan

    Sachverhalt: Änderungspunkt 1: Festlegung von Aufschließungszonen in bestehendem „Bauland -Wohngebiet(BW)“ - Für den „Bauland -Wohngebiets (BW)“ – Bereich zwischen „Schulgasse“ und „Klostergasse“ sollen nun mehr zwei Aufschließungszonen festgelegt werden, sowie die bestehende „öffentliche Verkehrsfläche (Vö)“ – Festlegung abgeändert werden. Der Änderungspunkt 1 (Ausweisung von „Aufschließungszonen“ im „Bauland –Wohngebiet (BW)“ im Südosten von Laab) zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan soll neu überdacht und im Hinblick auf die Stellungnahmen der Amtssachverständigen für Raumordnung (24.07.2018 –ZI:RU2-O-330/042-2017) sowie Naturschutz (11.07.2018 –ZI:BD1-N-8330/011-2018) bzw. den Schreiben der Abteilung RU1 vorläufig zurückgestellt werden.

    Sachverhalt: Änderungspunkt 2: Erweiterung Golfplatz - Die gegenständlich geplante Änderung umfasst die Umwidmung von „Grünland –Land und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland –Sportstätte –Golf (Gspo-2)“ im Bereich der Parz.Nr. 241/1 u. 242/1 unmittelbar westlich des bestehenden Golfplatzes südlich der B13.Für den Änderungspunkt 2 (Erweiterung Golfplatz) zum Flächenwidmungs - und Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz (11.07.2018 –ZI: BD1-N-8330/011-2018) zu den angestrebten Abänderungen im Bebauungsplan empfohlen, die Beschreibung der Ausgestaltung der „Freifläche 1“ in den textlichen Bebauungsvorschriften folgendermaßen im Zuge der Beschlussfassung zu adaptieren: In der „Freifläche 1“ sind lediglich Gestaltungsmaßnahmen für die Außenanlagen des Golfplatzes (z.B. Spielbahnen, dazwischenliegende und umgebende Grünflächen, unbedingt erforderliche Einfriedungen) zulässig. Bauliche Anlagen sind nur in untergeordnetem Ausmaß und nur insofern zulässig, als sie für die Gestaltung des Golfplatzes erforderlich sind und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Die Errichtung von Gebäuden ist jedenfalls unzulässig. Zum Änderungspunkt 2 sind keine Stellungnahmen während der öffentlichen Auflagefrist eingelangt.

    Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnhemer: GRin Sanjath, gfGRin Dr.in Niederdorfer, gfGRin Woltran, GR Schürz, Vzbgm. Aschauer, Bgm. Dr. Klar, GR Aschauer, GR. Baumann

    Es werden folgende Fragen gestellt: Umfasst die Widmungsänderung auch das Grundstück Nr. 61/104? Wenn nicht, wie gedenkt die Gemeinde, den Spielbetrieb auf diesem Grundstück zu regeln? Warum wird beim Projekt Golfplatz alles im Nachhinein geregelt? Auch die bestehende Anlage wurde zuerst gebaut und dann genehmigt. Gab es schon eine Verkehrsverhandlung für den 2.Parkplatz? Wäre nicht nur eine Ausfahrt für die Verkehrssicherheit in diesem Bereich sinnvoller? Besteht in diesem Bereich vielleicht die Möglichkeit einer 50km/h Zone? Bgm:Die Gemeinde will einer notwendigen Erweiterung zum Erhalt des Spielbetriebes nicht verhindern. Die Problematik mit dem Grundstück Nr. 61/104 soll mit der Betreiberin der Golfanlage besprochen werden. Die Situation der Ausfahrt des Parkplatzes wurde an die zuständige Straßenbauabteilung weitergeleitet. Eine 50km/h Zone könnte man im Zuge einer Verkehrsverhandlung (wenn eine solche stattfindet) zur Sprache bringen.

    Antrag 1: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Änderungspunkt 2 zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gemäß den seitens des Büro DI Siegl vorgelegten Beschlussunterlagen beschließen.

    Beschluss 1: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß den Änderungspunkt 2 zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gemäß den seitens des Büro DI Siegl vorgelegten Beschlussunterlagen.


    Sachverhalt: Änderungspunkt 3: Altstoffsammelzentrum und Lagerplatz – Die gegenständlich geplante Änderung umfasst die Umwidmung von „Grünland –Land-und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland –Abfallbehandlungsanlage (Ga)“ –Altstoffsammelzentrum sowie „Grünland -Lagerplatz (Glp) –Holzlager und Holzbearbeitung“ und „Grünland–Grüngürtel (Ggü)“ mit der Funktionsbezeichnung „Landschaftliche Einbindung ausgenommen Zufahrtsbereiche“. Für den Änderungspunkt 3 (Errichtung eines Altstoffsammelzentrums sowie Schaffung eines Lagerplatzes) zum Flächenwidmungs -und Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz (11.07.2018 –ZI: BD1-N-8330/010-2018) empfohlen, den vorgesehen „Grünland –Grüngürtel“ mit der Funktionsbezeichnung „Landschaftliche Einbindung ausgenommen Zufahrt (Ggü-3)“ westlich und südlich der angestrebten „Grünland –Lagerplatz –Holzbearbeitung und Holzlager (Glp-1)“ von ursprünglich 5m auf 10m aufzuweiten. Hinsichtlich der erforderlichen Ausgestaltung des Grüngürtels wird zusätzlich auf die Ausführung des Amtssachverständigen auf Seite 3 der Stellungnahme verwiesen. Auszug aus dem Gutachten: Zu dem Änderungspunkt 3, der Widmung von „Grünland-Abfallbehandlungsanlage“ und „Grünland-Lagerplatz“ im westlichen Anschluss an das Abfallsammelzentrum wurde eine SUP durchgeführt. Neben einer Variantenanalyse wurden eine Naturverträglichkeitserklärung des Büros Dr. Robert Schön und eine Landschaftsbildanalyse vorgelegt. Beide kommen nachvollziehbar zum Schluss, dass eine Verträglichkeit mit den untersuchten Fachaspekten bzw. Schutzinhalten möglich ist. Dem Landschaftsbild geschuldet ist eine Grüngürtelausweisung, welche das Änderungsareal nach Norden, Westen und Süden begrenzt. Bislang ist für den Bereich des Lagerplatzes nach Westen und Süden hin ein lediglich 5m breiter Grüngürtel vorgesehen. In diesem Bereich soll ein Holzlagerplatz betrieben werden (wie derzeit auch schon). Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die Widmung deshalb erforderlich ist, weil die vorgesehenen Lagerungen über jenes Ausmaß hinausgehen, welche innerhalb des Regimes der Land-und Forstwirtschaft sowieso möglich wären. Bedenkt man des Weiteren, dass die Widmung „Grünland-Lagerplatz“auch Flugdächer ermöglicht, ist die erforderliche abschirmende Wirkung über einen nur 5 m breiten Grüngürtel kaum möglich. Der Grüngürtel im Bereich des Lagerplatzes ist daher auf mindestens 10 m zu verbreitern. Die Gehölze sind in einem Pflanzenverband von 1x1 m zu setzen, wobei im zentralen Bereich, also in der Mitte der Breite, die Bäume in Form einer Baumreihe zu setzen sind. Bereits bestehende Heckenzüge können natürlich erhalten bleiben, sind aber, wo erforderlich, durch Baumpflanzungen zu ergänzen. Es dürfen auschließlich standortheimische Laubhölzer zum Einsatz kommen, auf Neophyten wie Robinie, Götterbaum oder Eschenahorn bzw. auf Gartenhölzer ist zu verzichten. Nachdem sich die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden, richten sich diese Vorgaben an die Gemeinde selbst. Derzeit wird die Lagerfläche verpachtet. Sollte die Gemeinde das Grundstück veräußern, wird der Abschluss eines Vertrages zur Herstellung, Sicherung und funktionsgerechter Erhaltung des Grüngürtels jedenfalls erforderlich sein. Derzeit wäre ein entsprechender Vertrag mit dem Pächter empfehlenswert. Somit wird abschließend seitens des Fachbereichs Naturschutz mitgeteilt, dass es hinsichtlich der Änderungsvorhaben der Gemeinde Laab im Walde noch einiger Anpassungen bzw. Ergänzungen bedarf, um die Begutachtung durch den Fachbereich Naturschutz zu einem positiven Ergebnis führen zu können.

    Zum Änderungspunkt 3 sind keine Stellungnahmen während der öffentlichen Auflagefrist eingelangt.

    Antrag 2: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Änderungspunkt 3 zum Flächenwidmungs-und Bebauungsplan gemäß den seitens des Büro DI Siegl vorgelegten Beschlussunterlagenbeschließen.

    Beschluss 2: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß den Änderungspunkt 3 zum Flächenwidmungs-und Bebauungsplan gemäß den seitens des Büro DI Siegl vorgelegten Beschlussunterlagen.


    Sachverhalt: Änderungspunkt 4: - Abänderung der Bebauungsdichte für die Parz.Nr. 244/3 (Reitstall Mervius) – Die bestehende Bebauungsdichte von 40% soll aufgehoben werden. Im Bereich Bauland-Sondergebiet-2 (BS-2) des Grundstückes 244/3 soll es keine Einschränkung bezüglich Bebauungsdichte mehr geben. Durch die offene Bebauungsweise ist eine 100% Bebauung nicht möglich, da die vorderen, seitlichen und hinteren Bauwiche eingehalten werden müssen. Vielmehr sollte den Betreibern des Reitstalles die Möglichkeit gegeben werden, notwendige Gebäude errichten zu dürfen. Zum Änderungspunkt 4 sind keine Stellungnahmen während der öffentlichen Auflagefrist eingelangt.

    Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer: GRin Sanjath, gfGRin Dr.in Niederdorfer, gfGRin Woltran, Vzbgm. Aschauer, Bgm. Dr. Klar, GR. Baumann

    Frage: Sind diese 100% Bebauungsdichte ein Novum? Bgm: Ja, aber aufgrund der Lage und der Bebauungsvorschriften gibt es seitens der Gemeinde keinen Verhinderungsgrund.

    Antrag 3: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Änderungspunkt 4, Abänderung der Bebauungsdichte für die Parz.Nr. 244/3 (Reitstall Mervius) zum Bebauungsplan beschließen.

    Beschluss 3: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß den Änderungspunkt 4, Abänderung der Bebauungsdichte für die Parz.Nr. 244/3 (Reitstall Mervius) zum Bebauungsplan.

    Sachverhalt: Änderungspunkt 5: Änderung der Grenze zum öffentlichem Gut durch Verkauf einer Grundstücksfläche von ca. 20m² an Herrn Andreas Jedlicka – In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2012 wurde einstimmig beschlossen, eine Grundstücksfläche von ca. 20m² an den Liegenschaftsbesitzer (Herr Andreas Jedlicka), der Liegenschaft Hauptstraße 25, zu verkaufen. Der Beschluss wurde bis zum heutigen Tag nicht vollzogen und im Zuge der Änderungen des Bebauungsplans wird die Grenze dementsprechend geändert und der Verkauf abgewickelt. Zum Änderungspunkt 5 sind keine Stellungnahmen während der öffentlichen Auflagefrist eingelangt.

    Antrag 4: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Änderungspunkt 5, Änderung der Grenze zum öffentlichem Gut durch Verkauf einer Grundstücksfläche von ca. 20m² an Herrn Andreas Jedlicka, zum Bebauungsplans beschließen.

    Beschluss 4: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß den Änderungspunkt 5, Änderung der Grenze zum öffentlichem Gut durch Verkauf einer Grundstücksfläche von ca. 20m² an Herrn Andreas Jedlicka, zum Bebauungsplans.



    Anhänge

    Abstimmung

    Antrag 1: Angenommen (17:1 Enthaltung GR. Rudolf Baumann ÖVP)

    Antrag 2: Einstimmig

    Antrag 3: Einstimmig

    Antrag 4: Einstimmig

  • TOP 9
    Allfälliges

    GRin Sanjath: Die Bepflanzung am Sportplatz ist sehr gelungen. Die Verlegung der Betonsteine, auf der hierfür vorgesehen Fläche, sollte nicht durch die Jugendlichen vorgenommen werden. Diese Arbeit sollte durch Professionisten ausgeführt werden, da nach Gesprächen mit diversen fachlich bewanderten Personen die Verlegung der Betonsteine als nicht so einfach eingestuft wurde. Des Weiteren sollte man sich eine Niveauanpassung an die Blockhütte überlegen.

    Bgm: Beim ursprünglichen Plan hätten ein oder zwei Professionisten mit Hilfe der Jugendlichen und dem Personal der Verwaltung die Steine verlegen sollen. Es wird ein Angebot bezüglich der Verlegung der Betonsteine durch eine Fachfirma eingeholt. Eine Niveauanpassung ist nicht sehr sinnvoll, da die Erhöhung des Basketballplatzes enorme Kosten verursacht. 

    gfGRin Woltran: Es fehlen einige Straßenschilder, wann werden diese ersetzt?

    Bgm: Die Straßenschilder sind nicht verloren gegangen, sondern wurden durch unbekannte Personen entwendet. Die fehlenden Straßenschilder werden selbstverständlich erneuert; des Weiteren sollte ein Konzept bezüglich der Straßenbeschilderung und Hinweisschilder erarbeitet werden.


    Abstimmung

    keine