Sprengeldispens

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Artikel: Bürgerservice

Sprengelfremder Schulbesuch

Portraitfoto von Peter Klar

Schulkinder müssen grundsätzlich in der Schule des zuständigen Schulsprengels aufgenommen werden. Wird in der Schule des eigenen Schulsprengels die entsprechende Schulform nicht geführt, muss das Kind die nächstgelegene Schule dieser Schulform besuchen. Soll das Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, so muss dies bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling gemeldet bzw. beantragt werden. Hierzu werden die Stellungnahmen der Direktionen der sprengelmäßig zuständigen Schule, der gewünschten Schule, Landesschulinspektor und von den Schulerhaltern (Gemeinde/ Bürgermeister) beider Schulen eingeholt. Die Bezirkshauptmannschaft Mödling prüft, ob aus schulorganisatorischen Gründen, Einwände gegeben sind.

Die Erteilung/ Zustimmung zu dem sprengelfremden Schulbesuch erfolgt nach Einholung der Stellungnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Mödling. Die Kosten für den Plichtschulbesuch sind von der Gemeinde zu tragen. Daher ist eine Stellungnahme der Gemeinde mit Kostenübernahmeerklärung (ggf. der Mehrkosten) notwendig. Grundsätzlich werden diese Anträge an die Bezirkshauptmannschaft gestellt. 

Als Service können Sie die Anträge persönlich bei uns am Gemeindeamt oder auch per Online-Antrag auf www.laab.gv.at stellen.

Online-Formulare 

Antrag auf Sprengeldispens

E-Goverment


Wir leiten diesen Antrag dann gemeinsam mit der Stellungnahme der Gemeinde direkt an die Bezirkshauptmannschaft.