Hauptstraße nun im Eigentum der Gemeinde

Schenkung der Landesstraße (Hauptstraße) an die Gemeinde Laab im Walde.
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Gemeinderatssitzungen

Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2019

Die Schenkung der Landesstraße (Hauptstraße) wurde angenommen. Außerdem wurden die Arbeiten für das neue Wertstoffsammelzentrum an die Firma Wolf und Braunias vergeben. Zudem wurde die Sanierung der Rampe in der Schulgasse beschlossen.
Datum:
Uhrzeit:
Ort: Fahnensaal, Gemeindeamt Laab im Walde, Schulgasse 2

Tagesordnungspunkte TOPs

  • TOP 1
    Festellung der Beschlussfähigkeit

    Der Bürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung um 20:00 und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates. Er stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ordnungsgemäß und fristgerecht schriftlich per E-Mail am 19.06.2019 zur Sitzung eingeladen wurden und sich fünf Gemeinderäteinnen und Gemeinderäte entschuldigt haben.

  • TOP 2
    Genehmigung der Sitzungsprotokolle öffentlich vom 04.03.2018

    Sachverhalt: Es wurden keine Eingaben eingebracht. Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das vorliegende Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 04.03.2019 genehmigen.

    Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt antragsgemäß das vorliegende Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 04.03.2019.


    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 3
    Übernahme des letzten Teilstückes der Hauptstraße (Landesstraße) ins Eigentum der Gemeinde (B13 Friedhof bis zum Nahversorger)

    Sachverhalt: Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit, das letzte Teilstück der Hauptstraße (Landesstraße) ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Die Nebenanlagen fallen bereits jetzt schon in die Zuständigkeit der Gemeinde. Folgender Beschluss soll gefasst werden. „Von der Gemeinde Laab im Walde wird die L 2106 von km 0,000 bis km 0,696 inkl. der beiden Brückenobjekte L 2106.01 und L 2106.02 nach Auflassung als Landesstraße ohne eine letztmalige Instandsetzung als künftige Gemeindestraße übernommen. Die Herstellung der Grundbuchordnung erfolgt durch das Land NÖ.“

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: "Von der Gemeinde Laab im Walde wird die L 2106 von km 0,000 bis km 0,696 inkl. der beiden Brückenobjekte L 2106.01 und L 2106.02 nach Auflassung als Landesstraße ohne eine letztmalige Instandsetzung als künftige Gemeindestraße übernommen. Die Herstellung der Grundbuchordnung erfolgt durch das Land NÖ."

    Beschluss: Der Gemeinderat fasst antragsgemäß folgenden Beschluss: "Von der Gemeinde Laab im Walde wird die L 2106 von km 0,000 bis km 0,696 inkl. der beiden Brückenobjekte L 2106.01 und L 2106.02 nach Auflassung als Landesstraße ohne eine letztmalige Instandsetzung als künftige Gemeindestraße übernommen. Die Herstellung der Grundbuchordnung erfolgt durch das Land NÖ."


    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 4
    Verlängerung des Gasliefervertrages mit der EVN

    Sachverhalt: Der mit Juli 2019 auslaufende Gasliefervertrag mit der EVN soll verlängert werden. Es wurden der Gemeinde 2 Optionen angeboten. Ein 2- bzw. ein 3-Jahresvertrag mit Fixpreis. Im Vorstand wurde dieser Punkt besprochen und  die 3-Jahresvariante empfohlen.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Verlängerung des Gasliefervertrages mit der EVN mit einem Fixpreis und einer Laufzeit von 3 Jahren beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die Verlängerung des Gasliefervertrages mit der EVN mit einem Fixpreis und einer Laufzeit von 3 Jahren.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig angenommen.

  • TOP 5
    Vergabe der Arbeiten für den Neubau des Wertstoffsammelzentrums

    Sachverhalt: Dieser Punkt wurde bereits in der Dezember-Sitzung 2018 beschlossen, aber der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat über die endgültige Vergabe. Nachdem die erste öffentlicheAusschreibung nicht den Erwartungen entsprochen hatte, wurden die Baumeisterarbeiten erneut öffentlich ausgeschrieben. Die Stahlbau-, Hallenbau-und Dachbauarbeiten wurden direkt vergeben. Außerdem wird ein Brandschutzlagercontainer für die gefährlichen Problemstoffe angeschafft. 

    Folgende Firmen erhielten den Zuschlag:

    • Baumeisterarbeiten: Bau & Erdbewegung Braunias e. U. € 407.859,30
    • Stahlbauarbeiten: Wolf Systembau GmbH.€ 210.680,00
    • Brandschutzlagercontainer: DeniosGmbH € 27.758,00

    Diskussion: Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer: gfGRinWoltran, GRinMag.aHanak-Hammerl, Bürgermeister, Vizebürgermeister

    Warum sind die Preise jetzt geringer, als bei der ersten Ausschreibung und warum wurde wieder eine öffentliche Ausschreibung gemacht? Die Kosten wurden günstiger, da die Ausschreibung gesplittet wurde. Die Baumeisterarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und die Arbeiten bezüglich Stahlbau-, Hallenbau-und Dachbauarbeiten wurden aufgrund von nur zwei Anbietern direkt vergeben.

    Sind alle Arbeiten in diesen Kosten enthalten, auch die Kosten für die Überwachung und dem Chipzugang? Im Prinzip schon, die Kosten für die Überwachung und den Chipzugang sind nicht in diesen Preisen enthalten.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht über die Vergabe der Arbeiten für das Wertstoffsammelzentrum zur Kenntnis nehmen.

    Beschluss: Der Gemeinderat nimmt antragsgemäß den Bericht über die Vergabe der Arbeiten für das Wertstoffsammelzentrum zur Kenntnis.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 6
    Verlängerung der bestehenden Bausperre im Grünland

    Sachverhalt:

    V E R O R D N U N G

    § 1 Gemäß § 26 (3) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. wird die am 27.06.2017 -für die in der Plandarstellung mit der PZ.: LAAW-BS1-11608-VE näher dargestellten Flächen in der Gemeinde Laab im Walde -erlassene Bausperre um ein Jahr verlängert. 

    § 2 Ziel der Bausperre: Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnnutzung und landwirtschaftlicher Tierhaltung ist seitens der Gemeinde beabsichtigt, im Nahbereich von Wohnbaulandflächen die Errichtung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (für die Tierhaltung) einzuschränken. 

    § 3 Zweck der Bausperre: Die oben angeführte Zielsetzung soll durch eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes erreicht werden, wobei insbesondere eine Umwidmung von Flächen mit der Widmung „Grünland -Land-und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ erfolgen soll. Bis dahin sind aus den oben angeführten Gründen Neuerrichtungen von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (für die Tierhaltung) bzw. von derartigen baulichen Anlagen - auch wenn sie Teil einer gewerblichen Betriebsanlage sind - im Geltungsbereich der Bausperre nicht zulässig. Sämtliche andere Bauvorhaben im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung sind von der gegenständlichen Bausperre nicht betroffen. 

    § 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.

    Diskussion: Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer: gfGRinWoltran, Bürgermeister, Vizebürgermeister. Hat die Bausperre negative Auswirkung auf die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe? Nein, man müsste sich mit den örtlichen Landwirten zusammensetzen, um ein vernünftiges Konzept für die Gemeinde Laab im Walde zu erstellen. Vielmehr geht es um neue Betriebe, welche ein gewisses Konfliktpotential mit der Bevölkerung bedeuten.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Verlängerung der Bausperre im Grünland laut vorliegender Verordnung beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß die Verlängerung der Bausperre im Grünland laut vorliegender Verordnung.


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 7
    Änderung der Abfallwirtschaftsverordnung

    Sachverhalt: Nachdem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wurde, muss die Sonderkrankenanstalt PVA Laab im Walde, welche bis jetzt bei der Restmüllentsorgung nicht in den Pflichtbereich der Gemeinde fiel, nun ihren Restmüll über die Gemeinde entsorgen. Bei einem Lokalaugenschein mit der Leitung der PVA und DI Tippel GVA Mödling wurde die Problematik erörtert und nach einer Lösung gesucht. DI Tippel hat sich bereit erklärt, die Abfallwirtschaftsverordnung der Gemeinde Laab im Walde zu adaptieren.

    Folgende Änderungen wurden in die Abfallwirtschaftsverordnung aufgenommen (Konzept anbei): Entsorgung des Restmülls PVA mittels 2x5.000l Container mit 52 Abfuhren.

    Diskussion: Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer: gfGRin Dr.in Niederdorfer, Bürgermeister Werden die Biomülltonnen auch bei den Bürgerinen und Bürgern kostenlos ausgetauscht, welche diese seinerzeit käuflich erworben haben? Ja.

    gfGRin Dr.in Niederdorfer wies darauf hin, dass mit der vorgelegten Version der Abfallwirtschaftsverordnung auch die 80% Abfallwirtschaftsabgabe für die Biotonne gelten würde. Lt. Bgm. ändern sich die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger nicht; der Passus wird geändert.

    Müssen die Erhebungsbögen bezüglich der richtigen Größe der Restmülltonne pro Haushalt neu ausgefüllt werden? Nein.

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Ergänzungen in der Abfallwirtschaftsverordnungbetreffend die Restmüllentsorgung für die Sonderkrankenanstalt PVA beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat, beschließt antragsgemäß die Ergänzungen in der Abfallwirtschaftsverordnung betreffend die Restmüllentsorgung für die Sonderkrankenanstalt PVA


    Anhänge

    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 8
    Sanierung der Rampe in der Schulgasse

    Sachverhalt: Nachdem es immer wieder Probleme mit lockeren Steinen aus den Kleinsteinflächen gibt, werden im Zuge der Betonarbeiten auf dem Wertstoffsammelzentrum die Auffahrten der Rampe betoniert. Auch die Asphaltfläche soll saniert werden, aber erst nachdem die Bauarbeiten in der Georg-Högn-Gasse 1 abgeschlossen sind. Der Kostenrahmen ca. € 20.000,00

    Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Sanierung der Rampe in der Schulgasse, den vorgeschlagenen Zeitplan und die Kosten von € 20.000,00 beschließen.

    Beschluss: Der Gemeinderat, beschließt antragsgemäß die Sanierung der Rampe in der Schulgasse, den vorgeschlagenen Zeitplan und die Kosten von € 20.000,00.


    Anhänge


    Abstimmung

    Einstimmig

  • TOP 9
    Allfälliges

    GR.in Mag.a Niese berichtet über den interessanten Besuch im Landeskriminalamt St.Pölten, in welches man normaler Weise keinen Zutritt hat. 

    gfGR.in Woltran bringt den schlechten baulichen Zustand des Rosalia Bildstockes zur Sprache; die Sanierung wurde schon im Gemeindevorstand genehmigt, aber der Beginn der Arbeiten soll erst nach Abschluss der Sanierung der Wasserleitung erfolgen. 

    Des Weiteren wollte sie wissen, ob das Vorhaben Topothek noch aktiv ist oder nur Kosten verursacht. Es gibt Projektgruppen, welche noch Zeit brauchen, um Konzepte zu erarbeiten. 

    Sind die Kosten für die Sanierung der Trinkwasserleitung in der Karl-Schindler-Gasse gedeckt? Ja. 

    Es gibt ein E-Formular für Personen mit besonderen Bedürfnissen. Wie schaut es bei der Gemeinde damit aus? Es soll in Zukunft ein eigenes Package geben. 

    Fortschritt Laaberhof? Der Gutachter wird die Liegenschaft Hauptstraße 8 am 03.07.2019 besichtigen und dann die Bewertung erstellen. Dies kann sicher noch 2 –3 Wochen dauern.